Jetzt den staatlichen HandwerkerBonus nutzen und bis zu € 600,00 zurück bekommen!

Renoviere Dein Haus oder Deine Wohnung mit staatlichen Zuschuss!

 

Seit 1. Juli 2014 kann um den Handwerkerbonus angesucht werden.

Der Staat fördert 20 % der Arbeitsleistung inkl. Fahrtkosten bis max. € 600,-- pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.

Die Mindesthöhe der vorgelegten Arbeitsleistung muss netto jedenfalls € 200,-- betragen.

 

Überblick über förderungsfähige Arbeitsleistungen

-Schleifarbeiten an Parkettböden

-Erneuerung von Installationen

-Schädlingsbekämpfung

-Austausch von Bodenbelägen

-Malerarbeiten

-Verlegung von Wand- und Bodenfliesen

-Arbeiten an Einbaumöbeln, sofern diese fest mit dem -Gebäude verbunden sind (Erneuerung Einbauküche)

-Sanierung des Kachelofens

-Austausch von Fenstern

-Erneuern von Steckdosen und Lichtschaltern

-Austausch der Kombitherme

 

usw.

 

BITTE BEACHTEN !

Die Arbeiten müssen bis zum 31. Dezember 2015 beendet sein.

First-come-first-serve-Prinzip: Die Vergabe der Förderungen erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen, bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Eine vorzeitige Beendung aufgrund verbrauchter Mittel kann festgelegt werden.

 

Der vollständige Förderungsantrag umfasst folgende Unterlagen

Antragsformular

Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister

Endrechnung(en) für die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen

Zahlungsbestätigung der bezahlten Rechnung

 

MASTERs 7- Mitglieder werden gerne bei der Antragstellung kostenfrei unterstützt.

 

Weitere Infos auch auf www.handwerkerbonus.gv.at.